Fahrschul-boss BKF & Weiterbildung

Termine: ASF 12.03.  - ASP 29.02. - BKF Weiterbildung  25.02. - CE-Lehrg. 05.03.

// BKF & Weiterbildung
Grundqualifikation
  • Bei uns können Sie die beschleunigte Grundqualifikation  erwerben; entweder durch einen 140-stündigen Unterrichts plus theoretischer Prüfung oder durch 7,5-stündige theoretische und praktische Prüfung ohne Unterrichtspflicht oder durch Berufsausbildung BKF//FIF.
  • LKW CE und oder beschleunigte Grundqualifikation bitte über direkte Nachfrage bei uns
Regelmäßige Weiterbildung
  • Die Weiterbildung  ganz ohne Prüfung kann an einem Stück (5 Tage) oder jährlich ein Modul (1 Tag)  geführt werden, und darf nicht in der Ruhezeit der Fahrer liegen. Das heißt: Sie brauchen eine Strategie! Mehr zu Module hier.
Aushilfsfahrer
  • Jeder Kraftfahrer, der gewerblich fährt (auch nur aushilfsweise) und nicht unter der Ausnahmeregelung §1 Absatz 2 fällt, muss die Qualifikation als Berufskraftfahrer nachweisen.
Für Unternehmer
  • Planen und beginnen Sie rechtzeitig mit der Weiterbildung Ihrer Kraftfahrer, damit am Ende  der 5 Jahres-Frist  nicht mehrere oder alle Weiterbildungstermine auf einmal gebucht werden müssen. Sonderpreis für Firmen bei Anmeldung:  ab 3 Teilnehmer je Termin.
Bei  Nichtbeachtung
  • Laut Gesetz bei Nichteinhaltung der Grundqualifikation und der Weiterbildung drohen Ihnen als Fahrer bis zu 5000,- € und der Firma bis zu 20 000,- € Bußgeld.